Höchste Qualitätssicherung

 

Die Berufsbezeichung "Architekt" ist durch die Mitgliedschaft in der Architektekammer Sachsen gesetzlich geschützt.

Mitglieder in der Architektenkammer müssen ihr Fachwissen vor Aufnahme in die Kammer nachweisen.  

 

Die Berufsbezeichung "Sachverständiger" bzw. "Gutachter" sind nicht gesetzlich geschützt.

Umsowichtiger ist es für jeden Auftraggeber/Bauherren die Qualifikation und Qualitätssicherung seines Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.

 

Nach mehrjährigem nebenberuflichen Aufbaustudium wurde ich 1995 als "Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke" in die Sachverständigenliste der Architektekammer Sachsen eingetragen.

Voraussetzung für diese Eintragung ist eine fachbezogene Sachkundeprüfung.

Mit Nachweis der der besonderen Sachkunde wird durch die Architektkammer Sachen eine Qualitätssicherung und der Verbraucherschutz gewährleistet.

Die eingetragenen Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen, unterliegen einer ständigen Überwachung und verpflichen sich zu einer jährlichen Weiterbildung, einer  Qualitätssicherung ihrer Arbeit und verfügeber eine hinreichende Haftpflichtversicherung.