(gerichtsfestes Gutachten)
4.1 Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins letzte Einzelne gehende Gutachtenform (ein sog. „All Inclusive”-Gutachten). Diese wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung u.ä.) und hoheitliche (Nachweis des geringen gemeinen Werts in Erbschafts- und schenkungssteuerangelegenheiten u.ä.) gerichtlichen Verfahren benötigt. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck.
Enthalten sind u. a.:
4.2 Das Honorar orientiert sich an der Honorartabelle nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI; Ausgabe 2001).
Wenn wir die von Ihnen gewünschte Leistung vorher absprechen, sind auch bei "Immobilien-Wertgutachten juris" und anderen als im Leistungskatalog beschrieben Wertgutachten Festpreisvereinbaren möglich.