4. Immobilien-Wertgutachten juris

       (gerichtsfestes Gutachten)

 

4.1 Hierbei handelt es sich um die ausführlichste, bis ins letzte Einzelne gehende Gutachtenform (ein sog. „All Inclusive”-Gutachten). Diese wird beispielsweise bei privaten (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung u.ä.) und hoheitliche (Nachweis des geringen gemeinen Werts in Erbschafts- und schenkungssteuerangelegenheiten u.ä.) gerichtlichen Verfahren benötigt. Jede andere Gutachtenform verfehlt in diesen Fällen ihren Zweck. 

 

Enthalten sind u. a.: 

  • die Überprüfung und erforderlichenfalls erneute Durchführung des Objektaufmaßes sowie Objektberechnungen (Wohnfläche, Rauminhalt)
  • die ausführliche Objektdokumentation durch Beschreibung und umfängliche Anlagen (Übersichtskarte, Stadtplan, Katasterkarte, Fotodokumentation etc.)
  • die Auskunftseinholung und Auswertung aller wesentlichen werterheblichen öffentlichen Register (z. B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Beitragssituation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Altlastenkataster) sowie die Auswertung der Mietverträge
  • differenzierte Wertermittlung einschließlich Begründung aller Datenansätze und Erläuterung der Datenquellen

4.2 Das Honorar orientiert sich an der Honorartabelle nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI; Ausgabe 2001).

Wenn wir die von Ihnen gewünschte Leistung vorher absprechen, sind auch bei "Immobilien-Wertgutachten juris" und anderen als im Leistungskatalog beschrieben Wertgutachten Festpreisvereinbaren möglich.